Datenschutz bei Testdurchführung & -auswertung

Datenschutzkonform Tests durchführen

In der Rolle der Testleitung bzw. Begleitung tragen Sie die Verantwortung für den datenschutzkonformen Umgang mit sensiblen Testdaten. Diese Seite erklärt, worauf Sie bei der Durchführung von Tests rechtlich achten müssen, welche technischen Sicherheitsmaßnahmen die Plattform bietet und wie Sie Tests DSGVO-konform durchführen können.

Die Nutzung digitaler Systeme kann viele Vorteile bieten, wirft aber auch Fragen auf – insbesondere beim Thema Datenschutz. Gerade bei der Arbeit mit sensiblen Personengruppen ist ein verantwortungsvoller Umgang mit personenbezogenen Daten von großer Bedeutung.

Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um datenschutzkonforme Testdurchführung: Was müssen Sie rechtlich beachten? Welche technischen Sicherheitsmaßnahmen sind bereits vorhanden? Und wie können Sie sicherstellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen?

Allgemeine Grundlagen

Diese Grundlagen gelten unabhängig davon, ob Sie digitale Tests oder Papiertests einsetzen. Sie bilden das Fundament für datenschutzkonforme Testdurchführung.

Warum fallen Testdaten unter den Datenschutz?

Bei Tests werden fast immer personenbezogene Daten verarbeitet. Das bedeutet:

  • Sobald Sie Informationen erheben, die einer Person zugeordnet werden können (Name, Geburtsdatum, Testergebnisse etc.), greift die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Besonders sensibel sind Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO) – dazu zählen auch bestimmte psychologische Testergebnisse
  • Sie sind als Testleitung datenschutzrechtlich verantwortlich für die Einhaltung aller Vorschriften

Wichtig: Auch wenn Sie nur Initialen oder Pseudonyme verwenden, kann es sich um personenbezogene Daten handeln, wenn eine Zuordnung zu einer Person möglich ist.

Klassisches Beispiel: Wenn Sie oder andere Personen einen Personenbezug herstellen können – etwa durch eine Zuordnungstabelle (z.B. "Testperson 001 = Max Mustermann") oder durch Kontextinformationen –, dann fallen diese Daten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit unter den Datenschutz. Entscheidend ist nicht, ob die Daten auf den ersten Blick anonym aussehen, sondern ob eine Identifizierung mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und brauche ich einen?

Was ist ein AVV?

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist ein rechtlicher Vertrag zwischen Ihnen als Verantwortlichem und einem Dienstleister (Auftragsverarbeiter), der in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet. Der AVV ist in Art. 28 DSGVO geregelt und dient dazu, die Rechte und Pflichten beider Parteien klar festzulegen.

Was regelt ein AVV?

  • Der Auftragsverarbeiter darf Daten nur nach den Weisungen des Vertrages verarbeiten
  • Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten müssen dokumentiert werden
  • Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich zur Vertraulichkeit und Datensicherheit
  • Regelungen zu Unterauftragsverhältnissen und Prüfrechten werden festgelegt
  • Pflichten zur Unterstützung bei Betroffenenrechten und bei Datenpannen werden definiert

Brauche ich einen AVV?

Ja, wenn:

  • Sie personenbezogene Daten über die Plattform verarbeiten (z.B. Namen, Geburtsdaten, Testergebnisse von identifizierbaren Personen)
  • Ein externer Dienstleister (hier: die Plattform) in Ihrem Auftrag Daten verarbeitet
  • Sie die Plattform als Werkzeug nutzen, um Tests mit personenbezogenen Daten durchzuführen oder auszuwerten

Nein, wenn:

  • Sie ausschließlich vollständig anonymisierte Daten verarbeiten, bei denen absolut kein Personenbezug mehr herstellbar ist (sehr selten der Fall!)
  • Sie die Plattform nur zu Testzwecken nutzen, ohne echte personenbezogene Daten zu verarbeiten

Wichtig: In den meisten Fällen benötigen Sie einen AVV. Im Zweifelsfall sollten Sie einen AVV abschließen – es schadet nicht und schützt Sie rechtlich.

Wie schließe ich einen AVV ab?

Als Hauptnutzer Ihres Accounts (Kontoinhaber) können Sie den AVV direkt auf der Plattform abschließen und als PDF herunterladen. Wenn Sie einen Teamaccount nutzen, kann nur der Besitzer des Kontos den AVV abschließen – dieser gilt dann automatisch für alle Teammitglieder.

AVV abschließen: Besuchen Sie die AVV-Seite in Ihren Kontoeinstellungen, um den AVV abzuschließen und als PDF herunterzuladen.

Auf welcher Rechtsgrundlage darf ich Tests durchführen?

Bevor Sie Tests durchführen, benötigen Sie eine rechtliche Grundlage nach Art. 6 DSGVO. Die häufigsten Rechtsgrundlagen sind:

  • Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO): Die Testperson willigt freiwillig und informiert in die Datenverarbeitung ein. Dies ist besonders wichtig bei sensiblen Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO).
  • Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO): Die Datenverarbeitung ist zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich (z.B. bei Eignungsdiagnostik im Bewerbungsverfahren).
  • Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO): Wenn Sie gesetzlich zur Durchführung verpflichtet sind.
  • Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO): Nur wenn kein überwiegendes Interesse der Testperson entgegensteht (bei sensiblen Daten meist nicht anwendbar).

Wichtig: Bei Gesundheitsdaten oder psychologischen Tests benötigen Sie in der Regel eine ausdrückliche Einwilligung nach Art. 9 DSGVO. Diese muss freiwillig, informiert und dokumentiert sein.

Was sollte eine Einwilligungserklärung enthalten?

Eine rechtswirksame Einwilligungserklärung muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Freiwilligkeit: Keine Koppelung an andere Leistungen, keine Nachteile bei Verweigerung
  • Informiertheit: Die Testperson weiß genau, wofür sie einwilligt (Zweck, Umfang, Speicherdauer, wer Zugriff hat)
  • Eindeutige Handlung: Aktives Ankreuzen oder digitale Bestätigung – niemals vorab angekreuzt
  • Widerrufbarkeit: Klarer Hinweis, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann
  • Dokumentation: Die Einwilligung muss nachweisbar sein und archiviert werden
  • Verständliche Sprache: Keine komplizierten Juristenformulierungen – die Testperson muss wirklich verstehen, wozu sie einwilligt

Beispiele für Einwilligungserklärungen

Beispiel 1: Psychologische Studie

"Ich willige freiwillig ein, an der psychologischen Studie zum Thema [Thema] teilzunehmen. Mir ist bekannt, dass dabei folgende personenbezogene Daten erhoben werden: [Aufzählung]. Die Daten werden ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke verwendet und nach Abschluss der Studie (voraussichtlich [Datum]) gelöscht. Meine Teilnahme ist freiwillig und ich kann meine Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, ohne dass mir daraus Nachteile entstehen. Bei Fragen kann ich mich an [Kontaktperson] wenden."

Beispiel 2: Schulische Testung

"Hiermit willige ich ein, dass mein Kind [Name] am Test [Testname] teilnimmt. Die Testergebnisse werden zur pädagogischen Förderplanung verwendet und sind nur für die betreuenden Lehrkräfte und die Schulleitung zugänglich. Die Daten werden für die Dauer der Schulzugehörigkeit gespeichert und anschließend gelöscht. Ich kann diese Einwilligung jederzeit per E-Mail an [E-Mail] oder schriftlich widerrufen."

Beispiel 3: Psychotherapie

"Ich willige ein, dass im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung folgende diagnostische Tests durchgeführt werden: [Testliste]. Die erhobenen Daten (Testergebnisse, demografische Angaben) werden in meiner Behandlungsdokumentation gespeichert und unterliegen der psychotherapeutischen Schweigepflicht. Zugriff haben ausschließlich meine behandelnden Psychotherapeut*innen. Die Daten werden gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist für Behandlungsunterlagen (10 Jahre nach Abschluss der Behandlung) gespeichert. Mir ist bekannt, dass aufgrund der gesetzlichen Dokumentationspflicht eine Löschung vor Ablauf dieser Frist in der Regel nicht möglich ist."

Muss die Einwilligung in Papierform vorliegen oder reicht digital?

Die gute Nachricht: Eine digitale Einwilligung ist rechtlich genauso wirksam wie eine Papier-Einwilligung.

Die DSGVO schreibt keine bestimmte Form vor. Entscheidend ist, dass die Einwilligung:

  • Durch eine eindeutige bestätigende Handlung erteilt wird
  • Nachweisbar ist (wer hat wann eingewilligt?)
  • Alle erforderlichen Informationen enthält

Digitale Einwilligung: Muss es eine Unterschrift sein?

Nein, eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich. Folgende digitale Formen sind rechtlich anerkannt:

  • Ankreuzen eines Kästchens: Die Testperson kreuzt aktiv ein Kästchen an (nicht vorab angekreuzt!)
  • Bestätigungsbutton: Die Testperson klickt auf "Ich willige ein" oder ähnliches
  • Double-Opt-In: Bestätigung per E-Mail (bei Online-Studien oft verwendet)
  • Elektronische Signatur: Wenn Sie zusätzliche Sicherheit wünschen, können Sie auch eine qualifizierte elektronische Signatur nutzen – das ist aber meist übertrieben

Wichtig bei digitalen Einwilligungen: Dokumentieren Sie technisch, wann und von wem die Einwilligung erteilt wurde (Zeitstempel, Testpersonen-ID etc.). Die Plattform speichert diese Informationen für Sie automatisch, wenn Sie Vorbereitungsdokumente mit Einwilligungserklärungen verwenden.

Wann sollte ich dennoch Papier verwenden?

In manchen Kontexten kann eine Papier-Einwilligung sinnvoller sein:

  • Bei Personen, die nicht technikaffin sind oder keinen Zugang zu digitalen Geräten haben
  • Wenn Sie bereits eine etablierte Papier-Dokumentation haben
  • In sehr sensiblen Kontexten (z.B. forensische Gutachten), wo zusätzliche Dokumentationssicherheit gewünscht ist

Sie können auch beides kombinieren: Digitale Tests mit digitaler Einwilligung, Papiertests mit Papier-Einwilligung – oder auch gemischt, je nach Situation.

Welche Informationen muss ich den Testpersonen geben?

Nach Art. 13 DSGVO müssen Sie Testpersonen vor der Datenerhebung über folgende Punkte informieren:

  • Verantwortliche Person: Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung? (Name und Kontaktdaten)
  • Zweck: Zu welchem Zweck werden die Daten erhoben? (z.B. "zur Förderplanung", "für wissenschaftliche Studie XY")
  • Rechtsgrundlage: Auf welcher Grundlage erfolgt die Verarbeitung? (z.B. "Ihre Einwilligung")
  • Zugriff: Wer hat Zugriff auf die Daten? (z.B. "nur die behandelnden Therapeuten")
  • Speicherdauer: Wie lange werden die Daten gespeichert?
  • Betroffenenrechte: Welche Rechte haben die Testpersonen? (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit)
  • Pflicht zur Bereitstellung: Besteht eine Pflicht, die Daten anzugeben? Was passiert bei Verweigerung?

Tipp: Erstellen Sie eine kurze Datenschutzerklärung speziell für Ihre Testdurchführung. Bei digitalen Tests können Sie hierfür ein Vorbereitungsdokument nutzen, das vor dem Test angezeigt wird.

Welche Daten darf ich erheben?

Erheben Sie nur die Daten, die für den konkreten Testzweck wirklich erforderlich sind (Grundsatz der Datenminimierung). Fragen Sie sich bei jeder Angabe:

  • Ist diese Information für die Testauswertung wirklich notwendig?
  • Benötige ich den vollständigen Namen oder reichen Initialen/eine ID?
  • Muss ich das Geburtsdatum speichern oder reicht das Alter/die Altersgruppe?
  • Sind zusätzliche demografische Angaben wirklich erforderlich?

Je weniger personenbezogene Daten Sie erheben, desto geringer ist Ihr Datenschutzrisiko.

Wie lange darf ich Testdaten speichern?

Sie dürfen personenbezogene Daten nur so lange speichern, wie es für den ursprünglichen Zweck erforderlich ist. Beachten Sie:

  • Legen Sie vor der Testdurchführung fest, wie lange die Daten benötigt werden
  • Dokumentieren Sie die Aufbewahrungsfrist in Ihrer Datenschutzerklärung
  • Löschen oder anonymisieren Sie die Daten nach Ablauf der Frist
  • Beachten Sie ggf. gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z.B. 10 Jahre bei medizinischen Unterlagen)

Plattform-Funktion: Nutzen Sie die Archivierungsfunktion für Testpersonen und Tests, die Sie nicht mehr aktiv nutzen, aber noch aufbewahren müssen. Gelöschte Daten können nicht wiederhergestellt werden.

Datenschutz bei digitalen Tests

Bei digitalen Tests durchlaufen Sie den gesamten Prozess von der Testdurchführung bis zur Auswertung auf der Plattform. Hier erfahren Sie, welche datenschutzrechtlichen Möglichkeiten Ihnen digitale Tests bieten.

Digitale Tests vs. Papier-Tests – Was ist der Unterschied?

Digitale Tests:

  • Decken den kompletten Prozess ab: von der Durchführung bis zur Auswertung
  • Die Testperson füllt den Test digital aus (am Computer, Tablet oder Smartphone)
  • Die Auswertung erfolgt automatisch auf der Plattform
  • Alle Daten bleiben durchgängig digital und verschlüsselt

Papier-Tests:

  • Fokus liegt auf der Auswertung bereits ausgefüllter Tests
  • Die Testperson hat den Test bereits auf Papier ausgefüllt (außerhalb der Plattform)
  • Sie fotografieren oder scannen die Antwortbögen
  • Die Plattform wertet die hochgeladenen Bilder aus und erstellt digitale Ergebnisse
  • Der Durchführungsprozess selbst findet außerhalb der Plattform statt

Vorbereitungsdokumente für Datenschutzinformationen und Einwilligungen

Bei digitalen Tests bietet die Plattform die Möglichkeit, Vorbereitungsdokumente zu verwenden. Diese werden den Testpersonen vor dem eigentlichen Test angezeigt.

Wofür können Vorbereitungsdokumente genutzt werden?

  • Einwilligungserklärungen: Holen Sie die datenschutzrechtliche Einwilligung der Testpersonen ein, bevor der Test beginnt
  • Datenschutzinformationen: Informieren Sie über die Datenverarbeitung nach Art. 13 DSGVO
  • Testinstruktionen: Geben Sie spezifische Anweisungen für eine Testbatterie oder komplexe Testverfahren
  • Studieninformationen: Erklären Sie Zweck und Ablauf einer wissenschaftlichen Studie
  • Kombinationen: Mehrere Dokumente können nacheinander angezeigt werden

Wie funktionieren Vorbereitungsdokumente?

  • Die Testperson sieht das Dokument, bevor der eigentliche Test startet
  • Sie kann aktiv ein Kästchen ankreuzen, um ihre Einwilligung zu dokumentieren
  • Die Plattform speichert automatisch den Zeitstempel der Einwilligung
  • Ohne Bestätigung kann der Test nicht gestartet werden

Mehr erfahren: Eine ausführliche Anleitung zur Erstellung und Nutzung von Vorbereitungsdokumenten finden Sie in unserem Tutorial zu Vorbereitungsdokumenten.

Datenschutz bei Papier-Tests auf der Plattform

Wenn Sie Papiertests über die Plattform auswerten lassen, werden Bilder der ausgefüllten Tests hochgeladen. Hier erfahren Sie genau, was mit diesen Bildern passiert und wie Ihre Daten geschützt werden.

Was passiert mit den hochgeladenen Bildern? – Schritt für Schritt

Um Ihnen volle Transparenz zu bieten, zeigen wir Ihnen genau, was mit Ihren hochgeladenen Bildern in jedem Schritt passiert:

1. Upload

  • Die Bilder werden verschlüsselt über eine sichere TLS-Verbindung auf unseren Server in Deutschland übertragen

2. Verarbeitung & Auswertung

  • Die Bilder werden ausschließlich auf Markierungen analysiert – nicht auf Text, Handschrift oder andere Inhalte
  • Unser selbst entwickelter Verarbeitungscode erkennt, welche Felder markiert sind
  • Die Verarbeitung erfolgt vollständig auf unserem Server in Deutschland
  • In der Vorschau werden die Markierungen angezeigt und Sie können Korrekturen vornehmen

3. Nach der Auswertung

  • Automatische Löschung: Sobald Sie die Auswertung bestätigt haben, werden alle hochgeladenen Bilder sofort und unwiderruflich gelöscht
  • Es werden nur die ausgewerteten Daten (z.B. "Item 1: markiert", "Item 2: nicht markiert") gespeichert – keine Bilder
  • Die gespeicherten Auswertungsdaten werden verschlüsselt in Ihrer Test-Datenbank abgelegt

Kurz gesagt: Die Bilder existieren nur so lange auf dem Server, wie Sie sie für die Auswertung benötigen. Nach der Bestätigung werden sie sofort gelöscht. Gespeichert werden nur die Markierungsdaten – nicht die Bilder selbst.

Welche Technologie nutzen wir zur Bildauswertung?

  • Eigenentwicklung: Der Auswertungscode wurde von uns selbst entwickelt und wird kontinuierlich von uns gewartet
  • Keine externen Dienste: Wir nutzen keine externen KI-Dienste, Cloud-OCR-Anbieter oder Drittanbieter-APIs zur Bildverarbeitung
  • Markierungserkennung: Die Technologie analysiert nur, ob ein Feld markiert oder leer ist – keine Texterkennung (OCR), keine Handschriftanalyse
  • Lokale Verarbeitung: Die Datenverarbeitung findet auf Servern in Deutschland statt

Warum ist das wichtig? Da wir keine externen Dienste nutzen, haben Dritte niemals Zugriff auf Ihre Testbilder. Ihre Daten bleiben unter unserer vollständigen Kontrolle und verlassen niemals unseren Server.

Wie kann ich sensible Daten beim Hochladen schützen?

Obwohl die Plattform Ihre Bilder sicher verarbeitet und automatisch löscht, können Sie zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen treffen:

  • Namen und Geburtsdaten abdecken: Legen Sie ein Stück Papier oder Ihre Hand über sensible Informationen (Namen, Geburtsdatum, Adressen), bevor Sie fotografieren
  • Testpersonen-IDs verwenden: Nutzen Sie auf den Antwortbögen Pseudonyme oder IDs statt echter Namen (z.B. "TP-001" statt "Max Mustermann")
  • Separate Erfassung persönlicher Daten: Notieren Sie persönliche Daten separat (nicht auf dem Antwortbogen) und verknüpfen Sie diese über eine ID

Wichtig: Das Abdecken von Namen oder anderen Informationen beeinträchtigt die automatische Auswertung der Markierungen nicht wesentlich.

Technische Sicherheitsmaßnahmen der Plattform

Die folgenden technischen Sicherheitsmaßnahmen gelten sowohl für digitale als auch für Papier-Tests.

Die Plattform setzt umfassende Maßnahmen zum Schutz Ihrer Testdaten um – unabhängig davon, ob Sie digitale oder Papier-Tests verwenden:

Serverstandort

  • Standort: Der Server befindet sich in Falkenstein, Deutschland (Hetzner-Rechenzentrum)
  • DSGVO-Konformität: Alle Daten unterliegen deutschem und europäischem Datenschutzrecht
  • Keine Drittlandübermittlung: Ihre Daten verlassen niemals die EU
  • ISO/IEC 27001 Zertifizierung: Das Rechenzentrum erfüllt internationale Sicherheitsstandards

Verschlüsselung

  • TLS-Verschlüsselung: Alle Datenübertragungen zwischen Browser und Server sind durchgängig verschlüsselt
  • AES-256-Verschlüsselung: Sensible Daten werden mit dem Industriestandard AES-256 verschlüsselt gespeichert
  • Automatisch: Sie müssen nichts einstellen – die Verschlüsselung erfolgt automatisch

Zugriff

  • Authentifizierung: Zugriff nur nach Anmeldung mit Benutzername und Passwort
  • Granulare Berechtigungen: Sie legen fest, welche Teammitglieder auf welche Tests und Testpersonen zugreifen dürfen
  • Keine unbefugten Zugriffe: Dritte haben keinen Zugriff auf Ihre Testdaten

Kontrolle

  • Keine Weitergabe: Ihre Daten werden nicht verkauft oder zu Werbezwecken genutzt
  • Eigene Auswertung: Alle Algorithmen laufen auf unseren eigenen Servern. Es werden keine dritten Dienste verwendet
  • Automatische Löschung: Hochgeladene Bilder von Papiertests werden nach der Auswertung automatisch gelöscht

Vorlagen, Muster und weiterführende Informationen

Hier finden Sie hilfreiche Ressourcen und Links zu offiziellen Stellen, die Sie bei der datenschutzkonformen Testdurchführung unterstützen.

Offizielle Datenschutzbehörden

Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI):
    www.bfdi.bund.de
    Umfassende Informationen zur DSGVO, FAQ und Orientierungshilfen
  • Landesdatenschutzbeauftragte:
    Ihre zuständige Landesdatenschutzbehörde finden Sie unter:
    Übersicht Landesdatenschutzbehörden
  • Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA):
    edpb.europa.eu
    Leitlinien und Stellungnahmen zur DSGVO

Wichtige Gesetzestexte und Verordnungen

Hilfreiche Mustervorlagen

Verschiedene Organisationen stellen kostenlose Mustervorlagen bereit:

  • Einwilligungserklärungen:
    Muster der Datenschutzkonferenz (DSK) und verschiedener Landesdatenschutzbehörden
  • Datenschutzerklärungen:
    Vorlagen für Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO
  • Auftragsverarbeitungsverträge:
    Wenn Sie externe Dienstleister einbinden

Wichtiger Hinweis: Passen Sie Mustervorlagen immer an Ihre spezifische Situation an. Rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Datenschutzrecht kann bei komplexen Fällen sinnvoll sein.

Fachverbände und Berufsvertretungen

Spezialisierte Fachverbände bieten oft branchenspezifische Informationen:

  • Für Psychologen:
    Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)
    www.bdp-verband.de
    Ethik-Richtlinien und Datenschutzhinweise für psychologische Tests
  • Für medizinische Berufe:
    Bundesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigungen
    Leitlinien zum Umgang mit Patientendaten
  • Für Forschungseinrichtungen:
    Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
    www.dfg.de
    Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Schulungen und Weiterbildung

Erweitern Sie Ihr Datenschutz-Wissen:

  • Online-Kurse zur DSGVO (z.B. von Datenschutzbehörden oder Bildungseinrichtungen)
  • Zertifizierte Datenschutzbeauftragte können schulen und beraten
  • Webinare und Fachkonferenzen zum Thema Datenschutz
  • Fachliteratur und aktuelle Kommentare zur DSGVO

Unterstützung durch die Plattform

Wir unterstützen Sie bei der datenschutzkonformen Nutzung:

  • Technische Dokumentation zu unseren Sicherheitsmaßnahmen auf Anfrage
  • Informationen für Ihre Datenschutzerklärung (Serverstandort, Verschlüsselung, etc.)
  • Support bei Fragen zur datenschutzkonformen Konfiguration der Plattform
  • Regelmäßige Updates zu Datenschutz-relevanten Änderungen

Bei spezifischen Fragen kontaktieren Sie unseren Support.